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Legate

Mit einem Legat oder Vermächtnis ermöglichen Sie 

  • uns, die Beziehung zwischen Ihnen und der RLA weiterleben zu lassen.
  • Sie ermöglichen der RLA, das Gute für die Rheumabetroffenen fort zu führen.
  • Sie ermöglichen Mitbetroffenen, Nutzniesser Ihrer Solidarität zu sein. 

Möchten Sie die Rheumaliga Aargau in Ihrem Testament bedenken, so wenden Sie sich an einen Anwalt oder Notar Ihres Vertrauens. Er wird sie bei allen notwendigen Vorkehrungen beraten und unterstützen. In einem Testament können Sie:

  • die Erbanteile verändern
  • Erben ausserhalb der gesetzlichen Erbfolge benennen
  • die Anteile an Bedingungen knüpfen
  • Vermächtnisse / Legate bestimmen
  • eine Stiftung errichten
  • Anordnungen für die Erbteilung erlassen
  • Wir garantieren Ihnen, dass ein Legat oder Vermächtnis nach dem Willen des Erblassers und mit grösster Sorgfalt von der Rheumaliga Aargau verwendet wird.

Rheumaliga Aargau
Fröhlichstrasse 7
5200 Brugg

Telefon
Fax

056 442 19 42
056 442 19 43

info.ag@rheumaliga.ch
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