Alle Privatpersonen können Spenden an gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Schweiz von der direkten Bundessteuer wie auch von der Kantons- und Gemeindesteuer abziehen.
Sie können also Geldspenden meist ab einer Gesamtsumme von SFr. 100 oder auch gespendete Sachwerte wie z.B. Liegenschaften, Wertschriften, Fahrzeuge, Computer, die Sie bis 31.12.2009 ausrichten, in der nächsten Steuererklärung angeben.
Je nach Kanton gelten unterschiedliche Bestimmungen über die Höhe der Abzugsfähigkeit von Spenden. Informieren Sie sich und lassen Sie sich diese Chance zur Steuerersparnis nicht entgehen.
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