
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Impfung gegen COVID-19/SARS CoV-2. Es werden fast täglich neue Studienergebnisse veröffentlicht. Unsere FAQs werden dementsprechend laufend aktualisiert. Die Antworten wurden geprüft von der Clinical-Affairs-Kommission der Schweizerischen Gesellschaft für Rheumatologie (SGR), Prof. Dr. med. Axel Finckh und Prof. Dr. med. Diego Kyburz.
Das BAG hat für Fragen zur Impfung Telefon-Hotlines eingerichtet (täglich von 8 bis 18 Uhr):
- Für Gesundheitsfachpersonen: 058 462 21 00
- Für die Bevölkerung: Coronavirus allgemein 058 463 00 00 / COVID-19-Impfung +41 800 88 66 44
Fragen von Rheumabetroffenen unter Immunsuppression
Das BAG hat ihre Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 per 29. September 2021 angepasst. Der Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen ist neu auch in der Schweiz zugelassen. Somit sind im Moment die Impfstoffe von Pfizer/BioNTech, Moderna und Janssen/Johnson&Johnson zugelassen.
Die Schweizer Covid-19 Impfstrategie basiert weiterhin primär auf den mRNA-Impfstoffen, da sie wirksamer sind als der COVID-19 Vaccine Janssen-Impfstoff. Es wird empfohlen, alle Zielgruppen der Impfstrategie möglichst mit den mRNA-Impfstoffen zu impfen. Insbesondere für Personen mit Immundefizienz wird weiterhin primär die Impfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen. Die Wirksamkeit von COVID-19 Vaccine Janssen kann bei immundefizienten Personen geringer sein, entsprechend soll dieser Impfstoff nur in Betracht gezogen werden, wenn der potenzielle Nutzen in einer individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung (Wirksamkeit, Verträglichkeit) auch im Vergleich zur Impfung mit einem mRNA Impfstoff überwiegt.
Basierend auf den Impfstoffeigenschaften von COVID-19 Vaccine Janssen und der Zulassung durch Swissmedic empfehlen das BAG und die EKIF (Eidgenössische Kommission für Impffragen) die COVID-19 Vaccine Janssen folgenden Personen:
- Personen ab 18 Jahren, die sich aus medizinischen Gründen nicht mit einem mRNA-Impfstoff impfen lassen können (medizinische Kontraindikation);
- Personen ab 18 Jahren, die die mRNA-Impfstoffe ablehnen.
Bei Personen ohne Immunsuppression kann allgemein von folgendem Schutz vor einer schweren Form der Krankheit oder einem Spitalaufenthalt ausgegangen werden (Quelle: infovac.ch):
Moderna: 93%
Pfizer: 88%
Janssen: 71%
Für Personen mit Immunsuppression stehen zahlreiche Studienergebnisse noch aus. Es zeigt sich aber, dass die Impfung auch bei älteren Menschen eine sehr gute Schutzwirkung entfaltet. Da bei älteren Menschen (Immunoseneszenz) die Immunantwort schwächer ausfällt (ähnlich wie bei Immunsuppression), könnte dies ein Zeichen dafür sein, dass die Impfung auch bei Immunsuppression gut wirkt.
Zu beachten bei Behandlung mit Rituximab (MabThera®) und Prednison: Eine Impfung innerhalb von vier Monaten nach Verabreichung von Rituximab oder während einer Behandlung mit Prednison > 20 mg/T ruft wahrscheinlich keine signifikante Impfantwort hervor. In dieser besonderen Situation empfiehlt die Schweizerische Gesellschaft für Rheumatologie, wenn möglich, die Verabreichung von Rituximab zu verzögern, um vorgängig den Impfstoff schnell zu verabreichen. Bei einer Behandlung mit Rituximab wird empfohlen, diese erst zwei bis vier Wochen nach der zweiten COVID-19-Impfung zu beginnen.
Derzeit liegen noch keine Daten darüber vor, inwieweit die Wirkung der Covid-19-Impfung durch eine vorübergehende Unterbrechung der Immunsuppression signifikant verbessert werden könnte. Da im Einzelfall in der Regel unklar ist, wann eine Impfung durchführbar ist, kann eine Pause in der Immunsuppression angesichts des erhöhten Risikos eines Krankheitsschubs nicht generell empfohlen werden. Ein allfälliges Pausieren einer immunsuppressiven Therapie muss mit dem behandelnden Rheumatologen oder der behandelnden Rheumatologin besprochen werden.
Gemäss der Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe gegen COVID-19 des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) (Stand 21.07.21) bilden geimpfte Personen unter Behandlungen mit leichter Immunsuppression nach vollständiger Impfung in der Regel schützende Antikörper.
Personen, welche zum Zeitpunkt der COVID-19 Impfung unter einer der folgenden immunsupprimierenden Behandlungen standen:
- B Zell Depletion (z.B. Rituximab, Ocrelizumab, Cyclophosphamid)
- Mehr als 20mg Prednison pro Tag sowie länger als 2 Wochen
- Weitere Therapien, die zu einem reduzierten Ansprechen auf den Impfstoff führen (z.B. Mycophenolat, Ciclosporin, Abatacept, Januskinase-Inhibitoren u.ä.)
- Kombinationstherapie verschiedener immunsupprimierender Medikamente
wird vier Wochen nach der zweiten mRNA-Impfdosis eine Bestimmung der Impfantikörper empfohlen. Je nach Resultat wird das weitere Vorgehen wie folgt festgelegt:
a) Sind klar positive, das heisst im Bereich immunkompetenter gesunder Menschen vergleichbare Impfantikörper vorhanden, ist keine dritte Impfdosis nötig. Grenzwertig positive Impfantikörpertiter sind als negativ zu betrachten, Vorgehen siehe b).
b) Sind keine oder ungenügend Antikörper gegen das Coronavirus vorhanden, wird die Gabe einer dritten Impfdosis desselben Impfstoffs in der Regel zwei Monate (minimal vier Wochen) nach der zweiten Impfung empfohlen, gefolgt von einer erneuten Impfantikörperbestimmung vier Wochen nach der dritten Dosis. Bei Personen unter B Zell-Depletion (Rituximab etc.) sollte die dritte mRNA-Impfdosis idealerweise frühestens vier Monate nach der letzten Dosis des Medikamentes und mindestens vier Wochen vor der nächsten Einnahme des Medikamentes erfolgen, um eine möglichst gute Immunantwort zu ermöglichen. Bei manchen der anderen Medikamente kann der Arzt oder die Ärztin auch vorschlagen, diese eine gewisse Zeit nach der Impfung zu unterbrechen, um die Chancen auf eine gute Immunantwort zu erhöhen.
Die Empfehlung zur Bestimmung der Impfantikörper sowie die Option einer Vergabe einer dritten Impfdosis bestehen nur bei dieser speziellen Gruppe abwehrgeschwächter Patientinnen und Patienten. Bei der gesunden Bevölkerung wird generell eine Antikörper-Bestimmung vor oder nach der Impfung ausdrücklich nicht empfohlen. Die Kostenübernahme für Analysen auf SARS-CoV-2-Antikörper bei Personen mit schwerer Immundefizienz ist zurzeit in Abklärung.
Insbesondere Personen, welche nach drei Dosen keine Impfantikörper gebildet haben, sollten sich trotz den Impfungen noch konsequenter als andere immungeschwächte geimpfte Personen an die weiteren Schutzmassnahmen (Abstand, Masken und Händehygiene) halten, auch wenn diese Schutzmassnahmen für die allgemeine Bevölkerung künftig gelockert werden.
Den idealen Zeitpunkt der Gabe der dritten Dosis sollte mit der betreuenden Rheumatologin oder dem betreuenden Rheumatologen besprochen werden. Generell sollte die Immunsuppression zum Zeitpunkt der Impfung so gering wie möglich sein, wenn es die Behandlung der Erkrankung erlaubt.
Sowohl nationale als auch internationale Experten für Rheumatologie, Immunologie und Infektionskrankheiten sind sich einig, dass immunsupprimierte Patienten sich, wenn möglich, impfen sollten. Trotz der Möglichkeit, dass die Impfantwort bei diesen Personen allenfalls schwächer ist, wird eine COVID-19-Impfung von der Schweizerischen Gesellschaft für Rheumatologie empfohlen, denn "ein gewisser Grad an Immunität ist besser als kein Grad an Immunität" (Prof. Anthony Fauci).
Die COVID-19 Impfung kann auch an Personen mit Allergien verabreicht werden. Vorsicht ist jedoch geboten bei Personen, welche in der Vorgeschichte bereits auf Impfstoffe oder gespritzte Medikamente schwer reagiert haben, hierbei ist eine Rücksprache mit einer Fachperson für Allergologie nötig. Weitere Informationen bezüglich Allergien sind in der Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 (Stand 29.09.2021, vgl. Kapitel 2.3.1) zu finden.
Bei den erwähnten mRNA-Impfstoffen von Pfizer/BioNtech oder Moderna ist die Verabreichung von zwei Dosen erforderlich. Bei einer Verzögerung der zweiten Impfdosis muss die erste Gabe nicht wiederholt werden. Für die Grundimmunisierung wird beim Janssen-Cilag-Impfstoff eine Impfdosis (Einmaldosis) empfohlen.
5. Können monoklonale Antikörpertherapien einen schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung verhindern?
Ja, monoklonale Antikörperbehandlungen gegen COVID-19 können einen schweren Verlauf der Erkrankung verhindern. Sie werden zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einer bestätigten Covid-19-Erkrankung und einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf der Erkrankung angewendet.
Zu den Kriterien, um von dieser Therapie profitieren zu können, gehören:
- Es besteht eine durch Antigentest oder PCR bestätigte SARS-CoV-2-Infektion.
- Es handelt sich um eine milde Form von COVID-19 (keine Sauerstofftherapie).
- Die Behandlung sollte innerhalb der ersten 5 Tage seit Symptombeginn erfolgen.
- Es besteht ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf, z.B. aufgrund einer Therapie, welche die Immunantwort reduziert.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BAG.
Nein. Rheumabetroffene mit Immunsuppressiva, welche arbeitnehmend sind und beide Impfdosen der COVID-19-Impfung erhalten haben, gehören 14 Tage nach der zweiten Impfdosis nicht mehr zur Gruppe besonders gefährdeter Personen. Für die Arbeitnehmenden gelten dann die allgemeinen Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz. (Stand: 27.04.2021)
Weitere Informationen zum Schutz am Arbeitsplatz finden Sie unter: Besonders gefährdete Personen (admin.ch)
Hintergrundinformationen zu den neuen Impfstoffen
Für eine herkömmliche Schutzimpfung werden einem Organismus abgeschwächte, nur noch begrenzt vermehrungsfähige Erreger (Lebendimpfung, z.B. gegen Pneumokokken) oder inaktivierte Erreger oder Bestandteile davon zugeführt. Das Immunsystem reagiert auf diese Fremdkörper, indem es schützende Antikörper bildet und die Immunantwort in seinen «Gedächtniszellen» speichert. Bei einem erneuten Kontakt mit dem Erreger kann das Immunsystem schneller und effektiver reagieren, so dass der Ausbruch der Krankheit oder zumindest schwere Verläufe verhindert werden: Der Körper wird immun. Wie lange und in welchem Grad diese Immunität anhält, ist von vielen Faktoren abhängig.
DNA- und RNA-Impfstoffe enthalten genetische Informationen des Erregers. Die genetische Information im Impfstoff wird von den Körperzellen abgelesen und es werden die entsprechenden Virusproteine von den Zellen produziert. Wie bei einer echten Virusinfektion wird eine Abwehrreaktion des Immunsystems gegen diese Virusproteine ausgelöst. Wie nach einer herkömmlichen Impfung kann das Immunsystem dann schneller auf die echten Viren reagieren.
Vektorimpfstoffe bestehen aus für den Menschen harmlosen Erregern, den Vektoren, die ein oder mehrere Moleküle (Antigene) des Krankheitserregers tragen. Es wird z.B. ein Molekül aus der Virushülle des Vektors gegen ein Molekül aus der Hülle des Krankheitserregers ausgetauscht. Bei diesen Veränderungen des Vektors wird darauf geachtet, dass seine Unbedenklichkeit für Mensch und Umwelt erhalten bleibt. Die Vektoren dienen dazu, das Antigen des Krankheitserregers dem Immunsystem zu präsentieren, um damit eine gute Immunantwort auszulösen. Ein Beispiel für einen Vektorimpfstoff ist der Impfstoff gegen Ebola.
Mit der DNA- und RNA-Methode ist es einfacher, Impfstoffkandidaten schnell zu konstruieren. RNA- und DNA- Impfstoffe können in kürzeren Zeiträumen in grosser Menge hergestellt werden. Zudem ist die Herstellung unter geringeren Sicherheitsbedingungen erlaubt.
Da keine Erreger oder deren Bestandteile für die Produktion gebraucht werden, sondern die Stoffe direkt im Labor synthetisiert werden, ist die Gefahr einer Kontamination deutlich geringer.
Bei DNA-Impfstoffen besteht theoretisch die Möglichkeit, dass die in die Zelle gebrachte DNA in das eigentliche Erbgut der Wirtszelle eingebracht wird. Als mögliche Folgen werden eine verstärkte Tumorbildung oder Autoimmunkrankheiten befürchtet. Umfangreiche Studien im Tierversuch haben keinen Hinweis darauf ergeben.
Im Gegensatz zu DNA-Impfstoffen werden RNA-Impfstoffe nicht in den Zellkern transportiert. Daher besteht auch nicht die theoretische Gefahr einer Integration in das Erbgut von Körperzellen. Theoretisch wäre es möglich, dass andere bereits im Körper vorhandene Viren die Impf-RNA in DNA «umschreiben», so dass diese sich doch in das Erbgut einer Zelle integrieren und dort Folgeschäden auslösen könnte. Eine solche Umschreibung wurde jedoch nicht beobachtet. Alle diese theoretisch möglichen, aber praktisch nicht beobachteten Effekte beziehen sich auf einige wenige Zellen im Körper, nicht auf das Erbgut des Geimpften. Zudem vermehrt sich die Anzahl der DNA- bzw. RNA-enthaltenden Körperzellen nicht. Die Behauptung, dass DNA- oder RNA-Impfungen das Erbgut eines Menschen, also seine Keimbahn verändern, ist daher falsch.
Letzte Aktualisierung: 5. Oktober 2021