COVID-19: Impfempfehlungen zum Herbst 2022

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Frau in Natur Pixabay Silvia

Das BAG hat in Erwartung einer «Zunahme von Viruserkrankungen ab Herbst 2022» neue Impfempfehlungen herausgegeben. Diese gelten seit 10. Oktober 2022.

Eine «starke» Empfehlung, sich diesen Herbst eine Auffrischimpfung gegen COVID-19 verabreichen zu lassen, ergeht nur an «besonders gefährdete Personen». Aber diesen Begriff fasst das BAG nun sehr weit. Eingeschlossen sind:

  • alle Personen ab 65 Jahren
  • alle Personen ab 16 Jahren mit chronischen Erkrankungen
  • alle Personen ab 16 Jahren mit Trisomie 21
  • alle schwangeren Frauen

Zu den chronischen Erkrankungen zählen Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Lungen- und Atemwegserkrankungen, Krebs, starkes Übergewicht, Lebererkrankung, Nierenerkrankung – sowie Immunschwäche als Krankheitsfolge oder infolge einer immunsupprimierenden Therapie.

Je nach Alter, Therapie und weiteren Erkrankungen haben Rheumabetroffene ein besonderes Risiko für einen schweren Verlauf der Corona-Erkrankung. Wenden Sie sich deshalb an Ihren Rheumatologen oder Ihre Rheumatologin mit Fragen zur Auffrischimpfung oder zu den neuen bivalenten Impfstoffen.

Bivalente Impfstoffe

Die neuen, befristet zugelassenen bivalenten Impfstoffe sollen eine breitere Abdeckung gewährleisten. Sie bringen die Körperzellen dazu, nicht nur die Spikeproteine des Wuhan-Stammes des Coronavirus zu bilden, sondern auch die Spikeproteine der aktuell vorherrschenden Omikron-Variante.

Ärztliche Beratung

Ihr Rheumatologe oder Ihre Rheumatologin kennt Ihre Krankheitsgeschichte und wird Sie dabei unterstützen, Nutzen und Risiko der Auffrischimpfung für Sie persönlich abzuschätzen. In Einzelfällen kann er oder sie auch die Alternative einer passiven Immunisierung empfehlen.

Aktuelle Informationen der SGR

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