Das Comeback der Cannabismedizin

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Cannabis

Cannabis oder Hanf (die Begriffe sind gleichbedeutend) ist eine der ältesten Kulturpflanzen der Erde. Sie versorgt uns mit Öl, Papier, Brennstoff, Baumaterial und Kleidung. Sie liefert in ihren Samen ein hochwertiges Nahrungsmittel und Tierfutter. Und in ihrem Harz eine Fülle von Inhaltsstoffen, die sie zu einer vielseitigen Heilpflanze machen.

Der Hanf ist eine schnellwüchsige, krautige, einjährige Pflanze. Grob unterscheidet man:

  • Nutz- oder Industriehanf – mit hohem Faseranteil
  • Drogenhanf – mit hohem THC-Anteil
  • Medizinalhanf – mit hohem CBD- und/oder THC-Anteil

Drogenhanf ist erhältlich als Marihuana oder Haschisch. Marihuana besteht aus getrockneten, zerkleinerten und zerriebenen Hanfblüten und Hanfblättern. Unter Haschisch versteht man das gepresste, zu einer dunklen Masse verarbeitete Harz aus Blüten und Blättern. Der THC-Gehalt von Drogenhanf ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Er betrug in der Schweiz 2017 durchschnittlich 10% (Marihuana) bzw. 19% (Haschisch). Aus medizinischer Sicht konsumiert man dabei eine massive Überdosis.

Inhaltsstoffe und Wirkungen

Man kennt ungefähr 600 verschiedene chemische Bestandteile des Cannabis. Sie verteilen sich auf 19 Gruppen. Therapeutisch am interessantesten ist die Gruppe der Cannabinoide.

Cannabinoide

Cannabis enthält mehr als 100 Cannabinoide. Soweit bekannt, kommen sie ausschliesslich im Hanf und sonst nirgendwo im Pflanzenreich vor. Am besten untersucht sind die beiden Cannabinoide Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD).

Cannabisforscher schreiben dem CBD ein breites Spektrum verschiedenartiger Wirkungen zu. Rheumabetroffene mit CBD-Erfahrung bestätigen insbesondere eine entzündungshemmende und schmerzreduzierende Wirkung von CBD und dass sie dank CBD besser schlafen.

Auf THC geht die Rauschwirkung zurück, derentwegen Cannabis dem Betäubungsmittelgesetz unterworfen wurde. Am meisten THC ist in den unbefruchteten weiblichen Blüten (bis 30%) und in den blütennahen Blättern enthalten. Unter den mutmasslichen therapeutischen Wirkungen des THC stehen für Rheumabetroffene seine Schmerzlinderung und – in hohem Alter – die Appetitanregung im Zentrum.

Das Endocannabinoid-System (ECS)

Wie wirken Cannabinoide? Offenbar docken sie an speziellen Rezeptoren des Nerven- und des Immunsystems an. Alle diese Rezeptoren und deren Liganden (Bindungsmoleküle) bilden zusammen das Endocannabinoid-System (ECS) des menschlichen Körpers. Das ECS wurde um 1990 herum von Forschungsgruppen in den USA und Israel entdeckt, nachdem die Molekülstruktur von CBD (1963) und THC (1964) schon früher entschlüsselt worden war.

Wie Cannabinoide und die verschiedenen Andockstellen des ECS (CB1, CB2, GPR55 usw.) zusammenspielen, ist eine zentrale Frage der Cannabisforschung. Man ist allerdings noch weit davon entfernt, den Wirkmechanismus genau zu begreifen – wie man auch bei der grossen Mehrheit der zugelassenen Medikamente nicht hundertprozentig versteht, wie sie wirken.

Der Entourage-Effekt

Als Dronabinol 1985 in den USA zugelassenen war, empfanden viele Patienten die Wirkung des reinen synthetischen THC als zu stark und als unangenehm. Sie zogen es vor, Joints zu rauchen, also Cannabis direkt zu konsumieren. Aufgrund solcher und weiterer Erfahrungen sind viele Forscher und Anwender der Überzeugung, dass die therapeutische Stärke des Cannabis im Zusammenwirken seiner verschiedenen Inhaltsstoffe liege, im sogenannten Entourage-Effekt.

Zum Umfang des Entourage-Effektes findet man unterschiedliche Auffassungen. Bei den aktuell verfügbaren Cannabismedikamenten spielt er nur zwischen CBD und THC. Anbieter frei verkäuflicher CBD-Produkte werben hingegen gerne mit dem Entourage-Effekt zwischen Cannabinoiden untereinander und zwischen Cannabinoiden und Terpenen (Aromastoffen). Sie halten dafür, dass das natürliche Pflanzenstoffgemisch – das Vollspektrum – eine höhere biologische Aktivität besitze als Monosubstanzen. Die vollspektralen Öle sind trüb und schmecken intensiv.

Nebenwirkungen?

Cannabis wirkt auf den Körper und die Psyche. Überwiegend wird Cannabis als angenehm empfunden. Es verändert die Wahrnehmung, erhöht das Wohlgefühl und senkt die Schmerzempfindlichkeit. Allerdings können auch negative psychoaktive Wirkungen erfahren werden wie z.B. Stimmungsschwankungen, Angstgefühle, das Gefühl, die Kontrolle zu verlieren, Gedächtnisschwäche oder Denkstörungen.

Zu den häufigen körperlichen Nebenwirkungen zählen Mundtrockenheit, Schläfrigkeit, Schwindel, Herzrasen oder eine Blutdruckabsenkung. Seltene Nebenwirkungen sind Übelkeit und Kopfschmerzen.

Alle diese akut auftretenden Nebenwirkungen vergehen innerhalb weniger Stunden oder Tage von alleine. Zusätzlich entwickelt sich nach einer längeren Einnahme von Cannabis häufig eine Toleranz gegenüber den Wirkstoffen. In sehr seltenen Fällen kann Cannabis eine Psychose auslösen, aber nur bei Personen mit einer Veranlagung für derartige Störungen.

Alles in allem zeigt Cannabis ein sehr risikoarmes Nebenwirkungsprofil. Man weiss von keinen lebensbedrohlichen Komplikationen nach der Gabe von medizinischem Cannabis. Auch nach Cannabisvergiftungen ist es nach heutigem Wissensstand noch nie zu einem Todesfall gekommen.

Abhängigkeitsrisiko?

Zwischen einer medizinischen Cannabis-Therapie und dem Freizeitkonsum von Cannabis liegen Welten, was die Menge der eingenommenen Cannabinoide (insbesondere THC) und das Abhängigkeitsrisiko anbelangt. Die im Rahmen einer Therapie eingenommenen Cannabinoid-Mengen führen zu keiner Anhängigkeit. Medizinische Cannabis-Präparate können beliebig lange eingenommen werden.

Cannabis und Autofahren

Es ist in der Schweiz grundsätzlich verboten, unter dem Einfluss von Cannabis ein Auto zu lenken. Der aktuell gültige THC-Grenzwert von 1,5 ng/ml im Blut bedeutet eine Nulltoleranz. Sie wird begründet mit dem höheren Unfallrisiko kurz nach Cannabis-Freizeitkonsum. Ärztlich verschriebene THC-haltige Präparate sind von dem Verbot ausgenommen, aber es gelten die folgenden Bestimmungen:

Wenn Sie in eine Polizeikontrolle geraten oder einen Verkehrsunfall verwickelt werden, wird zunächst Ihre Fahrfähigkeit beurteilt. Dazu erfolgen polizeiliche Feststellungen, ärztliche Untersuchungen und forensisch-toxikologische Analysen. Unter der Fahrfähigkeit versteht man die momentane Befähigung zur Führung eines Motorfahrzeugs.

Je nachdem wird eine zusätzliche Prüfung der allgemeinen Befähigung zur Führung eines Motorfahrzeuges angeordnet, der sogenannten Fahreignung. Eine Verneinung der Fahrfähigkeit und/oder der Fahreignung zieht strafrechtliche, administrativrechtliche und versicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich.

Ärztliche Information und Eigenverantwortung

Der verschreibende Arzt oder die verschreibende Ärztin muss Sie darüber aufklären, dass eine THC-Therapie die Fahrfähigkeit und die Fahreignung einschränken kann. Sie sind aber letztlich selber dafür verantwortlich, nur in fahrfähigem Zustand ein Auto zu lenken.

Empfehlungen

  • Lenken Sie kein Auto zu Beginn einer THC-Therapie oder nach einer Dosisänderung.
  • Verzichten Sie auf Alkohol. THC und Alkohol können gegenseitig ihre Wirkung verstärken.
  • Setzen Sie sich nur ans Steuer, wenn Sie sich wohlfühlen.
  • Es kann sinnvoll sein, dass Sie das ärztliche Rezept bei sich haben und der Polizei vorzeigen können.
  • Vorsorglich können Sie sich unter stabiler THC-Medikation einer Fahreignungsprüfung unterziehen. Diese ist durch eine/n ausgebildete/n Verkehrsmediziner/in durchzuführen, nicht durch den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin. Die Kosten von ungefähr 2500 Franken gehen zu Ihren Lasten. Es empfiehlt sich, mit dem Strassenverkehrsamt Kontakt aufzunehmen. Aber selbst bei attestierter Fahreignung wird die Fahrfähigkeit bei einem Verkehrsunfall erneut ermittelt.
Cannabis White Background

Cannabis-Medizin in der Schweiz

Aktuell sind in der Schweiz zwei rezeptpflichtige Cannabis-Medikamente zugelassen: Sativex® (Nabiximols) und Epidyolex® (Cannabidiol). Epidyolex® ist ein Sirup mit 10% CBD (frei von THC). Sativex® ist ein Spray mit 2,5% CBD und 2,7% THC zur Anwendung in der Mundhöhle.

Neben diesen zwei Fertigpräparaten sind sogenannte Magistralrezepturen verfügbar, die von autorisierten Apotheken hergestellt werden, wie zum Beispiel:

Magistralrezepturen CBDTHC
Dronabinol0%2,5%
Cannabistinktur2,3%1,1%
Cannabisöl2,1%1,1%
Sativa-Öl0,3%1%

Dronabinol wird synthetisch hergestellt; alle anderen Cannabisrezepturen beruhen auf Auszügen aus der Hanfpflanze.

Neu: THC ohne Bewilligung

Eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes erleichtert seit 1. August 2022 den Zugang zu medizinischem Cannabis mit einem Gehalt von 1% THC oder mehr. Es braucht dafür keine Ausnahmebewilligung mehr, es genügt ein ärztliches Rezept. Allerdings muss der verschreibende Arzt eine Begleiterhebung durchführen und die erhobenen Daten dem BAG übermitteln.

THC-haltige Arzneimittel sind trotz dieser Gesetzesänderung weiterhin nicht kassenpflichtig. Weder die Grundversicherung noch Zusatzversicherungen müssen die Medikamentenkosten übernehmen. In Einzelfällen kann die Krankenkasse jedoch einlenken, zum Beispiel wenn die Cannabis-Therapie günstiger kommt als die herkömmliche medikamentöse Behandlung.

CBD-Produkte im Handel

Es gibt unzählige frei verkäufliche CBD-Produkte vom Kaugummi bis zu Pflegeprodukten. Dabei ist zu bedenken, dass sich sehr hohe CBD-Konzentrationen (zum Beispiel 50%) bei einem gleichzeitigen THC-Anteil von weniger als 1% unmöglich mit Pflanzenauszügen erzielen lassen. In solchen Fällen wird mit synthetischem CBD nachgeholfen. Das ist legal, täuscht aber die Kunden, die glauben, ein reines Naturprodukt zu kaufen.

Alle frei verkäuflichen CBD-Produkte, die unter das Chemikalienrecht fallen, müssen ab September 2022 vergällt (ungeniessbar gemacht) werden. Lesen Sie dazu unseren Beitrag über CBD-Öl.

Konzerninteressen gegen Cannabis

Zwischen 1850 und 1937 hatten die offiziellen amerikanischen Arzneimittelbücher Cannabis als Heilmittel bei über 100 Krankheiten empfohlen. Um 1900 machten Cannabispräparate in den USA 50% aller verkauften Medikamente aus. Bis 1937 bestanden Muskelsalben und Rheumapflaster vorwiegend aus Cannabisauszügen. In der Schweiz war Cannabis noch bis Anfang der 70er Jahre eine Monografie des amtlichen Arzneibuches (Pharmakopöe). Apotheken pflegten z.B. Hühneraugen-Präparate mit Cannabis herzustellen.

Alle diese Arzneimittel verschwanden im Zuge der Cannabis-Kriminalisierung. Woher kommt der Ruf des Cannabis als einer gefährlichen Droge?

In the photograph, left to right: Col. C.H.L. Sharman, Chief of Canadian Narcotic Control; Harry Anslinger, U.S. Commissioner of Narcotics; and Assistant Secretary of Treasury Stephen B. Gibbons
Harry J. Anslinger (stehend)

Der Ursprung der Cannabis-Kriminalisierung liegt in den USA der 30er Jahre. 1937 trat das Marihuana-Steuergesetz in Kraft. Es belegte den Kauf von Cannabis mit einer absurd hohen Steuer von 100 Dollar pro Unze – angeblich zur Drogenbekämpfung.

Die Marihuana-Steuer spülte keinen Dollar in die Staatskasse, aber das war auch nicht Sinn und Zweck der Übung. Wie man heute weiss, war die Cannabis-Kriminalisierung kein Anliegen von Gesundheitspolitikern und Medizinern. Die Marihuana-Steuer wurde an der American Medical Association (AMA) vorbei und am 14. Juni 1937 mit einer aktenkundigen Lüge («Die AMA stimmt vollkommen zu!») durch den Kongress geschleust.

Zentrale Figur der Cannabis-Prohibition war Harry J. Anslinger (übrigens ein Secondo mit Schweizer Wurzeln). Anslinger weibelte als «Commissioner of Narcotics» von 1930 bis 1962 für eine umfassende internationale Ächtung des Cannabis. Schon fünf Jahre nach der Marihuana-Steuer erwirkte er 1942 ein Verbot pharmazeutischer Cannabis-Produkte in den USA.

Andrew W  Mellon
Andrew W. Mellon

Anslinger wirkte im Sinne seines Schwiegeronkels Andrew W. Mellon. Mellon war von 1921 bis 1932 US-Finanzminister. Unter seinem Einfluss wurde 1930 das Federal Bureau of Narcotics geschaffen und Anslinger zu dessen Leiter gemacht. Anslinger diente und nutzte in dieser Funktion sowohl Mellons Finanzgeschäften in der Automobil- und der Ölindustrie als auch den Konzerninteressen von Du Pont (Chemie) und General Motors (Automobile), beide im Besitz bzw. unter Kontrolle von Pierre S. du Pont.

Du Pont produzierte Chemiefasern und Kunststoffe (wie z.B. Nylon, patentiert 1938) sowie Zusatzstoffe für Benzin und Sulfite für Holzpapier. Dies wiederum traf sich mit den wirtschaftlichen Interessen des Verlegers William R. Hearst. Hearst besass die grösste Zeitungskette Amerikas sowie Wälder und Papierfabriken. Als neue Erntemaschinen eine rentable Papierherstellung aus Hanf versprachen, entfesselte die Hearst-Presse eine gigantische Desinformationskampagne. Sie verbreitete zum Beispiel die Lüge, dass Schwarze und Mexikaner im Marihuana-Rausch weisse Frauen vergewaltigten.

Das wahre Ziel der Cannabis-Kriminalisierung lag darin, den Industriehanf als Lieferanten von Papier, Bio-Fasern und Bio-Energie auszuschalten. Dass dabei auch die medizinische Versorgung mit Cannabis ausgelöscht wurde, war nur ein Kollateralschaden.

Cannabis Lifestyle

Review: Prof. Dr. pharm. Rudolf Brenneisen, Schweizerische Gesellschaft für Cannabis in der Medizin: www.sgcm-sscm.ch

Publikation: 28. März 2019
Letztmalige Aktualisierung: 28. Juni 2023

Quellen

Brenneisen, Rudolf: «Phytocannabinoide – Potential & Limiten», Vortrag vom 30.11.2018, gehalten am SAMM-Kongress in Interlaken. Folien abrufbar unter diesem Link.

CBD Ratgeber: «CBD (Cannabidiol). Ein pflanzlicher Wirkstoff, über den man mehr erfahren sollte!». Abrufbar unter diesem Link. Zuletzt eingesehen am 18.02.2019.

Dinafem Seeds: «Entourage-Effekt und CBD für therapeutische Zwecke: isoliert oder zusammen mit anderen Cannabis-Inhaltsstoffen?» (27.12.2018). Abrufbar unter diesem Link. Zuletzt eingesehen am 08.02.2019.

Fankhauser, Manfred: «Cannabis in der Schmerzmedizin», in: der informierte @rzt 2022, Vol. 12, Ausg. Juni 2022: 11-12. PDF unter diesem Link.

Grotenhermen, Franjo, Berger, Markus, Gebhardt, Kathrin: Cannabidiol (CBD). Solothurn: Nachtschatten; 2015.

Herer, Jack: Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze Hanf Cannabis Marihuana. Mit einer Kurzstudie von Katalyse-Institut für angewandte Umweltforschung e.V., hrsg. von Mathias Bröckers, 22. Auflage. Frankfurt a.M.: Zweitausendeins; 1994.

MEDCAN (Medical Cannabis Verein Schweiz): Website zuletzt eingesehen am 15.02.2019.

MS-info: Cannabis bei MS, Zürich: Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft; 2018.

Paschoud, Anca und Broers, Barbara «Cannabinoide und Schmerzen in der Arztpraxis», in: Prim Hosp Care Allg Inn Med. 2018;18(09):156-159. Abrufbar unter diesem Link. Zuletzt eingesehen am 08.02.2019.

Sainfort: «Studienlage zur Wirkung von CBD bei Schlaflosigkeit und chronischen Ermüdungszuständen» (15.02.2023). Abrufbar unter diesem Link. Letztmals eingesehen am 16.02.2023.

Suchtmonitoring Schweiz: «Cannabis. Marktbezogene Aspekte und Regulierung». Abrufbar unter diesem Link. Zuletzt eingesehen am 26.03.2019.

Die Techniker: «Unerwünschte Wirkungen von Cannabis» (05.03.2019). Abrufbar unter diesem Link. Eingesehen am 18.03.2019.

Wikipedia: «Andrew W. Mellon», «DuPont», «Federal Bureau of Narcotics», «Harry J. Anslinger», «William Randolph Hearst». Zuletzt eingesehen am 08.02.2019.

Zieglgänsberger, Walter: «Therapie chronischer Schmerzen: Cannabis – Impulse aus der Grundlagenforschung», Vortrag vom 30.11.2018, gehalten am SAMM-Kongress in Interlaken.

Empfehlungen

  • Eine zunehmende Zahl von Rheumabetroffenen berichtet davon, dass sie dank Cannabis mehr Lebensqualität haben, besser schlafen und mit den Schmerzen besser umgehen können.
  • Im Bereich Rheumatologie gibt es noch viel zu wenige klinische Studien zu Cannabis. Die in den Medien und im Internet verbreiteten Aussagen über die medizinischen Wirkungen von Cannabis beruhen mehrheitlich noch auf molekularbiologischen, tierexperimentellen und in-vitro-Daten.
  • Andererseits ist die Menschheit seit Tausenden von Jahren mit dem «Aspirin der Antike» vertraut. Wie bei zahlreichen traditionellen Heilpflanzen sprechen historische Evidenzen für den medizinischen Nutzen und das geringe Risiko einer Cannabis-Therapie.
  • Praktische Informationen zum Bezug von medizinischem Cannabis sowie den Kosten einer Cannabis-Therapie entnehmen Sie dem Interview, das wir mit dem Apotheker Manfred Fankhauser geführt haben.

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