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Bei der Versorgung mit Plaquenil® ist es verschiedentlich zu Engpässen gekommen, da es Hinweise auf eine Wirksamkeit dieses Medikamentes bei COVID-19 Infektion gibt und es deshalb in dieser Indikation neu eingesetzt wird, zusätzlich zu den mit hoher Evidenz belegten rheumatologischen Indikationen.
Das BAG hat mit einem Schreiben vom 9. April 2020 zur Problematik Stellung genommen und die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer Indikation für Hydroxychloroquin geregelt. Hydroxychloroquin kann über den üblichen Weg bezogen werden, soll aber nur innerhalb der zugelassenen Indikationen abgegeben werden (Polyarthritis, Systemischer Lupus Erythematodes, Photodermatosen, Malariaprophylaxe).
Für die Verschreibung muss zwingend ein Bestellformular ausgefüllt werden. Die Grossisten/Hersteller dürfen nur liefern, wenn ein Bestellformular vorliegt.
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