
Podcast: Rheuma und Arbeit – wie lässt sich das vereinbaren?
Soll ich meine Rheuma-Diagnose im Job ansprechen? Tipps von Physiotherapeutin Barbara Zindel für den Arbeitsalltag.
In dieser Episode wird das Thema Rheuma und Arbeit vertieft. Es gibt Tipps von Physiotherapeutin und Co-Leiterin Dienstleistungen der Rheumaliga Schweiz, Barbara Zindel. Sie erklärt, wie ein Arbeitsplatz ergonomisch eingerichtet werden kann, um Schmerzen vorzubeugen und die körperliche Belastung so tief wie möglich zu halten.
Es macht nichts, wenn man ab und zu wie ein Nussgipfel am Pult sitzt. Die Abwechslung und die Bewegung machen es aus.
Barbara Zindel, Physiotherapeutin
Zudem erläutert sie, mit welchen Herausforderungen Rheumabetroffene in der Arbeitswelt konfrontiert sind und welche Ansätze es gibt, um diese Herausforderungen zu meistern.
Barbara Zindel macht weiter Ausführungen dazu, ob die Krankheit am Arbeitsplatz thematisiert werden soll, ab wann eine Reduzierung des Arbeitspensums Sinn macht und welche Rolle dabei die Invaliditätsversicherung (IV) spielt.
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Sage ich es?
Oftmals stellen sich Rheumabetroffene die Frage, ob sie ihre Krankheit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin mitteilen sollen. «Diese Entscheidung hängt vom Betrieb und vom Arbeitsklima ab», erklärt Barbara Zindel. Besonders auf dem Bau sei die Akzeptanz seitens der Arbeitskolleg*innen schwierig und das Verständnis für Betroffene klein.
Herrsche gegenüber dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin jedoch ein gutes Klima, so empfiehlt Barbara Zindel, die Erkrankung anzusprechen. Mit gut eingestellten Medikamenten (Immunsuppressiva) könnten Betroffene teils auch nahezu beschwerdefrei durch den Alltag kommen. So müsse man die Erkrankung nicht zwingend dem oder der Vorgesetzten mitteilen.
Ich wünsche mir, dass Arbeitgebende alles Mögliche ausschöpfen, um den Betroffenen entgegenzukommen.
Barbara Zindel, Physiotherapeutin
Pausen wahrnehmen
Barbara Zindel empfiehlt, während der Arbeit, wenn möglich kleinere, dafür mehrere Pausen zu machen. «In den Pausen kann man sich beispielsweise strecken oder an einer Wand anlehnen», erklärt sie. Die zahlreicheren kleineren Pausen müssen jedoch in Absprache mit den Arbeitgebenden erfolgen.
Ein Recht auf mehr Pausen gibt es im Allgemeinen für Rheumabetroffene nicht. Gesetzlich gelten folgende Pausen pro Tag: 15 Minuten Pause bei über 5.5 Stunden Arbeit, 0.5 Stunden Pause bei 7 Stunden Arbeit und 1 Stunde Pause bei über 9 Stunden Arbeit.
Manchmal sind es die kleinen Dinge, die den Arbeitsplatz ergonomischer gestalten. Die Betroffenen müssen jedoch wissen, wie die Hilfsmittel richtig einzusetzen sind.
Barbara Zindel, Physiotherapeutin
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