Patientenverfügung: So wahren Sie Ihre Selbstbestimmung

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Unfälle und Krankheit können von einem Tag auf den anderen alles ändern. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig über die wichtigen Dinge nachzudenken und diese zu regeln: Was soll geschehen, wenn Ihre Atmung aussetzt? Möchten Sie Ihre Organe nach Ihrem Tod spenden? Ihre Angehörigen werden dankbar sein, wenn Sie diese Fragen geregelt haben. Und Sie selbst können sicher sein, dass Ihr Wille respektiert wird, wenn Sie selbst keine Entscheidungen treffen können.

Die Rheumaliga hilft Ihnen, die Weichen für den Ernstfall richtig zu stellen. Daniela Mustone, Leiterin Fachstelle Palliative Care beim Spitex Verband Aargau, gibt Antwort auf die häufigsten Fragen zum Thema Patientenverfügung.

Rheumaliga Schweiz: Frau Mustone, das Thema Patientenverfügung ist zurzeit in aller Munde. Wer braucht denn grundsätzlich eine Patientenverfügung und wann kommt diese zum Einsatz?
Daniela Mustone: Jede Person, welche ihren Willen für den Fall einer Urteilsunfähigkeit äussern möchte, kann eine Patientenverfügung ausfüllen. Eine Urteilsunfähigkeit kann beispielsweise vorliegen, wenn eine Person im Koma liegt. Eine Patientenverfügung hilft den betreuenden Fachleuten sowie den Angehörigen bei medizinischen Entscheidungen den Willen des Betroffenen zu berücksichtigen. Es besteht aber keine Pflicht, eine Patientenverfügung zu erstellen.

Auf was muss ich beim Verfassen der Patientenverfügung achten?
Was die Form betrifft, kann diese mit dem Computer verfasst oder auf einer Vorlage angekreuzt sein, lediglich Datum und Unterschrift müssen handschriftlich sein. Was den Inhalt angeht, kann die Patientenverfügung relativ allgemein, aber auch sehr konkret formuliert werden. Je klarer und konkreter sie geschrieben ist, desto genauer kann dem Willen entsprochen werden, falls die Verfügung zum Tragen kommen sollte. Es macht Sinn, sich beim Festlegen mit dem Hausarzt oder der Hausärztin oder einer Fachperson zu beraten. So steht in mancher Verfügung: «keine Schläuche». Schliesst dies aber auch einen Blasenkatheter aus? Oder wollte der Verfasser lediglich auf künstliche Beatmung verzichten? All diese Fragen sind für Laien häufig zu komplex und theoretisch schwierig vorstellbar.

Was ist wichtig bei der Auswahl meiner Vertrauensperson?
Mit der Vertrauensperson sollte vorgängig das Gespräch gesucht und ihr Einverständnis eingeholt werden. Sie oder er muss die Wünsche ja auch gut kennen, um bei Bedarf im Sinne der betroffenen Person entscheiden zu können. Für die Vertrauensperson sollte kein Interessenskonflikt bestehen, wenn er oder sie über medizinische Behandlungen (mit-)entscheiden soll.

Welche Patientenverfügung ist für mich die Richtige? Was ist der Unterschied zwischen der Kurzversion und der ausführlichen Version?
Die richtige Patientenverfügung für eine Person ist diejenige, welche die Wünsche und den Willen in Bezug auf medizinische Massnahmen am besten abbildet. Diese müssen realistisch und ausführbar sein. Verschiedene Organisationen bieten Beratungen an, machen auf wichtige Aspekte aufmerksam und diskutieren im Gespräch Fragen und Unklarheiten. Bei einigen Organisationen besteht zudem die Möglichkeit, dass die eigene Patientenverfügung hinterlegt werden kann, sodass die zuständigen Fachpersonen bei Bedarf Zugriff erhalten.

In einer Langversion gehe ich näher auf verschiedene Fragen zu medizinischen Punkten ein, diese kommt häufig zum Einsatz bei bestehenden schweren Erkrankungen. Darin kann auch auf spezifische zu erwartende Probleme einer Erkrankung detaillierter eingegangen werden. In der Kurzversion, die häufig von gesunden Menschen benützt wird, wird oft wenig festgelegt und vor allem eine Vertrauensperson definiert.

Wo finde ich Vorlagen von Patientenverfügungen?
Es gibt zahlreiche Vorlagen von Patientenverfügungen. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an kostenfreien und kostenpflichtigen Vorlagen:

Kostenlose Muster:
www.deinadieu.ch
www.fmh.ch
www.krebsliga.ch
www.srk.ch
www.dialog-ethik.ch
www.basler-patientenverfuegung.ch
www.ggg-voluntas.ch

Kostenpflichtige Muster:
www.caritas.ch
www.prosenectute.ch (DOCUpass samt Muster für Vorsorgeauftrag)

Wo sollte ich die Patientenverfügung aufbewahren?
Es macht Sinn der Vertretungsperson/Vertrauensperson sowie der Hausärztin oder dem Hausarzt eine Patientenverfügung auszuhändigen, auch beim Zivilstandsamt und bei einigen Organisationen (siehe oben) kann eine Kopie hinterlegt werden. Damit bei Bedarf die Behandelnden Bescheid wissen, ist es sinnvoll, im Portemonnaie eine Hinweiskarte bezüglich der Patientenverfügung und deren Aufbewahrungsorten mitzuführen.

Hinweiskarte Patientenverfuegung

Datum des Interviews: 27. Oktober 2020